Technisches Büro Hödl GmbH

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Mitgliedschaften: WKO Ingenieurbüros

Für den Inhalt verantwortlich: Lukas Hödl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Technisches Büro Hödl GmbH
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen:
1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Technisches Büro Hödl GmbH.

2) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Technisches Büro Hödl GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

§2 Angebote, Nebenabsprachen
1) Die Angebote der Technisches Büro Hödl GmbH sind, sofern nicht anders angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

2) Enthält eine Auftragsbestätigung der Technisches Büro Hödl GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§3 Auftragserteilung
1) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2) Kundenbestellungen sind verbindlich. Die Technisches Büro Hödl GmbH ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei ihr anzunehmen.

3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Technisches Büro Hödl GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

4) Die Technisches Büro Hödl GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

5) Die Technisches Büro Hödl GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der Technisches Büro Hödl GmbH Aufträge erteilen.

§4 Mitwirkung des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet, die Technische Büro Hödl GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre aller zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen rechtzeitig zu Verfügung zu stellen. Zur Mitwirkungspflicht eines Kunden gehört auch die eindeutige Benennung eines entscheidungsbefugten und fachkompetenten Ansprechpartners und gegebenenfalls eines Stellvertreters bei dessen Abwesenheit.

§5 Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
1) Die Technisches Büro Hödl GmbH führt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters aus.

2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.

4) Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des fehlenden sind von der Technisches Büro Hödl GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist beträgt, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschäden kann während dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

5) Schadenersatz wird nur geleistet, wenn die Technisches Büro Hödl GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.

6) Die Technisches Büro Hödl GmbH haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel das Honorar bzw. die Vergütung der in Auftrag gegebenen Leistung nicht überschreitet, nicht aber für entgangenen Gewinn oder für Schäden, die durch fehlerhafte Nutzungsmöglichkeiten oder Datenverluste entstanden sind. Gegenüber Unternehmen haftet die Technisches Büro Hödl GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

§6 Rücktritt vom Vertrag
1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

2) Bei Verzug der Technisches Büro Hödl GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

3) Kann ein erteilter Auftrag durch vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nicht termingerecht bearbeitet werden, so wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe fällig und der Kunde haftet der Technisches Büro Hödl GmbH für gegebenenfalls angefallene Vorarbeiten, Planungskosten, Auslagen und Fremdkosten. Bei mangelnder Mitwirkung des Kunden behält sich die Technisches Büro Hödl GmbH die sofortige, fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses vor. Der Kunde verpflichtet sich, die Technisches Büro Hödl GmbH sofort über alle Umstände, die im Verlauf der Tätigkeit auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können, zu informieren.

§7 Verjährung
1) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, wenn der Technisches Büro Hödl GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist.

§8 Honorar / Preis
1) Sämtliche Honorare / Preise sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

2) In den angegebenen Beträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht erhalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

3) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, sind unzulässig.

§9 Rückgabe, Aufbewahrung von Unterlagen, Verschwiegenheitspflicht
1) Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die Technisches Büro Hödl GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein dritter ihr aus Anlass der Auftragserfüllung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechselzwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.

2) Die Technisches Büro Hödl GmbH verpflichtet sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Technische Büro Hödl GmbH, die ihr zum Zwecke der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Dienstvertrages an den Kunden die Originale vollständig zurückzureichen. Er ist berechtigt Kopien zu Dokumentationszwecken zu behalten. Das behalten von Kopien wird dem Kunden angezeigt.

3) Alle den Kunden betreffenden Daten speichert und verarbeitet die Technisches Büro Hödl GmbH unter strikter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Technisches Büro Hödl GmbH alle Kundendaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichert und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwendet.

4) Die Arbeitsergebnisse werden durch die Technisches Büro Hödl GmbH für die Dauer von 7 Jahren nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse gespeichert. Die Technisches Büro Hödl GmbH ist berechtig, aber nicht verpflichtet, die Arbeitsergebnisse länger als 7 Jahre aufzubewahren.

§10 Schutz des geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalt
1) Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dergleichen der Technisches Büro Hödl GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Technisches Büro Hödl GmbH zulässig, ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

2) Die Technisches Büro Hödl GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen der Technisches Büro Hödl GmbH anzugeben.

§11 Rechtswahl , Gerichtsstand
1) Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Technisches Büro Hödl GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Technisches Büro Hödl GmbH.